01/19 | Vertrag zu orthopädischen Schuhen in Kraft: Preise, Qualität und Service neu geregelt


Seit dem 1. Februar 2019 ist der neue GWQ-Hilfsmittelvertrag zur Versorgung mit orthopädischen Schuhen (PG31) in Kraft. Mit der Vereinbarung auf Grundlage der in 2016 eingeführten Vertragsstruktur bekommen die Versicherten Zugang zu einem qualitativ hochwertigen und servicestarken Leistungsangebot. Das Preisniveau wurde durch die Erhöhung des Stundenverrechnungssatzes um rund 13 Prozent auf ein marktgerechtes Niveau angehoben und erfüllt die Anforderungen einer wirtschaftlichen Versorgung.

Der Vertrag deckt alle relevanten Produkte und Dienstleistungen für die Produktgruppe ab und sorgt für eine qualitativ hochwertige und schnelle Versorgung der Versicherten mit maßgeschusterten und konfektionierten orthopädischen Schuhen.

Festgelegt wurde neben der Beibehaltung hoher Qualitätsstandards insbesondere der ausschließliche Einsatz fachlich qualifizierter Mitarbeiter für die obligatorischen Beratungs- und Informationsgespräche. Dabei sollen die Versicherten unter anderem über Vor- und Nachteile verschiedener Materialien informiert werden, auch müssen Allergien von Versicherten berücksichtigt werden.

Ein weiterer Pluspunkt des Vertrags: Die Versicherten erhalten ihre orthopädischen Schuhe ohne Zeitverzug. Konfektionierte Schuhe werden ihnen innerhalb von fünf Werktagen zur Verfügung gestellt, individuell angefertigte Schuhe in der Regel innerhalb von acht Wochen. Der Vertrag wird künftig bedarfsgerecht weiterentwickelt, Fortschreibungen der Produktgruppe im Hilfsmittelverzeichnis z. B. von weiterführenden Dienstleistungsstandards werden gemeinsam mit dem Vertragspartner umgesetzt. Dem Vertrag können weitere Leistungserbringer über die GWQ beitreten.


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