Die GWQ hat einen neuen Vertrag zur Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen geschlossen. Der seit Anfang Juli geltende Neuvertrag schreibt eine um fast 10 Prozent reduzierte Monatspauschale fest. Die im Altvertrag definierten Qualitätsanforderungen wurden unverändert über-tragen.
Dazu gehören zwei aufzahlungsfreie Bemusterungsoptionen: die Produkte müssen über erhöhte Saugleistung verfügen sowie einen Nässeschutz-indikator und atmungsaktive Seitenteile aufweisen. Der Neuvertrag gilt nur für die 15 Krankenkassen, abgerechnet wird die neue Pauschale ab 15. Juli 2018. Für andere Krankenkassen gilt der bestehende Vertrag unverändert weiter.