Im Hilfsmittelverzeichnis finden sich zahlreiche Produkte, die durch Krankheit und Behinderung eingeschränkten Menschen helfen, verschiedene für die Lebensführung und Alltagsbewältigung notwendigen Gegenstände und Geräte zu benutzen. Zu diesen „Adaptionshilfen“ gehören die in den Präqualifizierungsbereichen (PQ-Bereichen) 02A bis 02C aufgeführten Produkte wie Anziehhilfen, Greifhilfen, Halterungen und verschiedene elektrische Geräte. Seit Anfang Februar 2019 wird die Versorgung zu diesen PQ-Bereichen durch einen neuen GWQ-Vertrag geregelt.
Im Vergleich zum Altvertrag konnte die GWQ wirtschaftlichere Konditionen vereinbaren. Des Weiteren profitieren Kassen von schlankeren und somit effizienteren Prozessen bei der Genehmigung sowie bei der Abrechnung. Wie alle neuen Hilfsmittelverträge der GWQ legt auch dieser die Beibehaltung hoher Qualitätsstandards und verpflichtende Informations- und Beratungsgespräche, wie die Einweisung des Versicherten oder einer Pflegeperson durch fachlich qualifiziertes Personal, fest. Dem Vertrag können Leistungserbringer über die GWQ beitreten.