Durch einen Vertrag mit der GHD GesundHeits GmbH Deutschland haben Kunden des GWQ-Hilfsmittelmanagements seit dem 01.01.2020 erstmals eine vertragliche Grundlage für die Hilfsmittelversorgung im Rahmen von Infusionstherapien. Die Vereinbarung nach §127 Abs. 1 SGB V regelt die aufzahlungsfreie Versorgung von Versicherten, die eine Schmerztherapie erhalten oder auf parentale Ernährung angewiesen sind.
Durch den Vertrag sind neben der Belieferung mit den erforderlichen Hilfsmitteln alle damit zusammenhängenden Dienst- und Serviceleistungen detailliert geregelt. Die dem Vertrag beigetretenen Kassen profitieren zweifach von der Vereinbarung. Zum einen wird im Vergleich zum vertragslosen Zustand die Wirtschaftlichkeit verbessert, weil Einsparungspotenziale erschlossen werden. Zum anderen werden durch die vertraglichen Regelungen die Genehmigungs- und Abrechnungsprozesse vereinfacht und beschleunigt. Genaue Ergebnisse über die Vorteile des Vertrags in der Praxis werden durch das GWQ-Vertragscontrolling erfasst und beschrieben.