Durch den am 1. Februar 2019 in Kraft getretenen GWQ-Vertrag zur Versorgung von Müttern mit elektrischen Milchpumpen, können die Kundenkassen zu einem adäquaten Preis versorgen. Geregelt wird durch den Vertrag in erster Linie ein einheitlicher Tagesmietpreis für elektrische Milchpumpen über den kompletten Versorgungszeitraum hinweg sowie die Kosten der dafür benötigten Absaugsets.
Weitere Leistungserbringer können dem Vertrag beitreten, wenn sie alle Konditionen erfüllen, zu denen hohe Qualitätsstandards, die Beratung, Betreuung und Einweisung von Versicherten sowie Lieferung und Rückholung der Geräte gehören.