GWQ und Kundenkassen setzen auf vertragliche Flexibilität, um die Ausbreitung des Corona-Virus nach Kräften einzudämmen. Zahlreiche Krankenkassen haben deshalb einer Handlungsempfehlung zugestimmt, nach der vertragliche Regelungen, die das Infektionsrisiko erhöhen und die Arbeitsfähigkeit der Krankenkassen einschränken könnten, zunächst bis zum 31.05.2020 ausgesetzt. Ziel ist es, Kontakte zwischen Versicherten und Leistungserbringern soweit wie möglich zu vermeiden, ohne dass dies zu negativen Konsequenzen für die Vertragspartner führt.
Die Einzelheiten der Handlungsempfehlung werden im GWQ-Vergabeportal für Leistungserbringer veröffentlicht, um die schnelle Umsetzung sicherzustellen. Für die Versorgung mit Hilfsmitteln während der akuten Gefährdungslage gelten folgende Empfehlungen:
- Auf ärztliche Verordnungen für Folgeversorgungen wird vorübergehend verzichtet; das macht vor allem die Versorgung von Versicherten sicherer, die dauerhaft z. B. auf Stoma- oder Inkontinenzprodukte angewiesen sind.
- Ergänzend sind Folgeversorgungen zunächst bis zum obigen Stichtag nicht genehmigungspflichtig.
- Hilfsmittel dürfen auch auf dem Versandweg ausgeliefert werden.
Auch der GKV-Spitzenverband hat bereits Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung veröffentlicht, die ebenfalls Gegenstand der GWQ-Handlungsempfehlung sind.