03/19 | i-APV: Seit Juni in Hessen flächendeckend und für alle Krankenkassen verfügbar


Mit der Ausweitung auf Hessen hat die ausgezeichnete integrierte Allgemeine Palliativversorgung (i-APV) der GWQ am 1. Juni 2019 ihre dritte Ausbaustufe erreicht und wird erstmals flächendeckend in einem ganzen Bundesland umgesetzt. Vertragspartner ist der Fachverband SAPV Hessen e.V. als Interessensvertreter der Leistungserbringer in der Palliativversorgung Hessens. Leistungen und Organisation entsprechen den i-APV-Verträgen in den Regionen Augsburg und München. Dazu werden in den verschiedenen Landesteilen regionale Koordinationsstellen aufgebaut, die Leistungserbringer-Netzwerke vor Ort zusammenstellen und die Versorgung der Versicherten bedarfsgerecht steuern. Wegen des deutlich größeren Vertragsgebietes wird in Hessen zusätzlich eine zentrale Koordinationsstelle installiert. Sie bildet die Schnittstelle zur GWQ bzw. den Kassen, koordiniert das Netzwerk der regionalen Stellen und sichert die Qualität der Versorgung überregional. Die i-APV in Hessen kann über den GWQ-Vertrag von allen gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden.

Mit der i-APV können Krankenkassen ihren Versicherten ein in dieser Form einzigartiges Leistungspaket auf dem Feld der ambulanten Palliativversorgung anbieten. Damit schließt die GWQ eine Lücke in der Regelversorgung schwerstkranker und sterbender Menschen, da nun eine umfassende Versorgung im häuslichen Umfeld möglich wird. Weil eine bedarfsgerechte Versorgung außerhalb der Klinik nur selten gewährleistet ist, verstirbt bislang noch fast jeder zweite Mensch im Krankenhaus. Die ebenfalls auf eine umfassende ambulante Versorgung ausgerichtete spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) kommt nach Schätzungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) nur für 10 Prozent der Betroffenen in Frage und ist zeitlich eng begrenzt. Die DGP hatte das GWQ-Konzept deshalb im vergangenen Herbst als vorbildliche Lösung ausgezeichnet.

Im Rahmen der i-APV organisieren die regionalen Koordinationsstellen den auf den jeweiligen Patientenbedarf abgestimmten Einsatz von palliativmedizinischen und palliativpflegerischen Fachkräften. Bedarfsgerecht integriert werden darüber hinaus u.a. ambulante Hospizdienste, Seelsorger oder Psychologen, die Patienten und deren Angehörige bei Fragen zu sozialen, sozialrechtlichen und spirituellen Aspekten zur Seite stehen. Weil die Angehörigen in der ambulanten Palliativversorgung eine wichtige Rolle übernehmen, werden sie eng in das Versorgungskonzept eingebunden und erhalten beispielsweise Grundschulungen zu medizinischen und pflegerischen Maßnahmen.

Das patientenbezogene Case-Management der regionalen Koordinatoren und die vertraglich festgeschriebene 24-Stunden Ruf- und Einsatzbereitschaft verhindern auch, dass die Versicherten bei plötzlichen Verschlechterungen des Zustands ins Krankenhaus eingewiesen werden müssen. Die Klinikaufenthalte sind oft mit palliativmedizinisch unnötigen Behandlungen und Eingriffen verbunden und stellen immer eine enorme Belastung für Patienten und Angehörige dar. Die Vermeidung von Krankenhausbehandlungen in der letzten Lebensphase entspricht deshalb dem Wunsch eines Großteils der Versicherten – und hat den wirtschaftlichen Zusatzeffekt, dass die mit dem unvermeidbar nahenden Tod übermäßig hohen Krankenhauskosten reduziert werden können.


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