01/2020 | Schnell, einfach, hochwertig; smarter health mit Open-House-Verträgen für digitale Anwendungen


Bei der Umsetzung ihrer digitalen Strategie hat die GWQ den nächsten Gang eingelegt. Angesichts der großen Zahl von App-Anbietern und der Dynamik bei Neuentwicklungen, setzt die GWQ auch auf das Instrument der Open-House-Verträge, um die neu geschaffene „smarter health“-Plattform mit qualitativ hochwertigen Anwendungen zu füllen. Anfang Februar wurde das neue Konzept mit der Veröffentlichung eines Vertrags zu Anwendungen bei psychischen Erkrankungen umgesetzt. Für die Kundenkassen bedeutet das: Die „smarter health“-Plattform wird Ihnen künftig  eine Auswahl qualitativ hochwertiger Apps zur Verfügung stellen – zu Konditionen unterhalb der Marktpreise.

Die Idee hinter dem Konzept: Statt den unübersichtlichen und weiter wachsenden Markt nach Apps mit echtem Versichertennutzen zu durchforsten und deren Qualität wie die Seriosität ihrer Entwickler präventiv zu prüfen, gibt die GWQ Indikationen, Leistungsanforderungen und Standards vor. Startups, die diese Kriterien nachweislich erfüllen, können dem Open-House-Vertrag beitreten. Ihre App wird den GWQ-Kundenkassen dann auf der „smarter health“-Plattform vorgestellt und angeboten.

Mit diesem Ansatz beschleunigt die GWQ die Integration sinnvoller digitaler Versorgungsangebote in das Leistungsspektrum ihrer Kunden, während andere Kassen zum Teil noch zögerlich auf das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) reagieren. Mit dem Themenfeld „Psychische Erkrankungen“ hat das Unternehmen für den Start außerdem einen Indikationsbereich vorgegeben, bei dem Bedarf und Vorteile digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) besonders klar zu Tage treten: Einerseits nimmt die Zahl der Diagnosen weiter zu, ohne dass das ambulante Versorgungsangebot auch nur annähernd bedarfsgerecht mitwächst. Andererseits steht der Nutzen digitaler Angebote zur Therapieunterstützung, zum Selbstmanagement oder zur Wissensvermittlung gerade auf diesem Feld außer Frage.

Eine große Herausforderung bei der Konzeptentwicklung stellten Zusammenstellung und Formulierung der Kriterien dar. Einerseits mussten sie vergaberechtlich absolut korrekt sein, andererseits sollten sie dazu führen, dass nur wirklich gute und sichere Apps auf der „smarter health“-Plattform landen. Zu den Leistungsanforderungen gehören z. B. folgende Punkte:

Die App muss

  • deutschsprachig sein
  • auf mobilen Endgeräten (Android wie IOS) laufen
  • leitliniengerechte Inhalte vermitteln
  • nicht für Selbstdiagnose oder eigenständige Therapie programmiert sein
  • Funktionen zu Terminerinnerungen oder für Pushup-Benachrichtigungen bieten

Auch der Entwickler bzw. Anbieter der App wird bewertet. Kriterien hierfür sind unter anderem:

  • Referenzen zu Erfahrungen auf dem deutschen Gesundheitsmarkt
  • Anzahl der abgegebenen Lizenzen
  • Angaben zu Dauer und Inhalten der Geschäftstätigkeit

Der Open-House-Vertrag zu psychischen Erkrankungen ist als erste Veröffentlichung eine Blaupause für weitere Vergabeverfahren . Denn angesichts der Breite des Angebots an Gesundheits-Apps ist die Schaffung eines qualitätsgeprüften DiGA-Portfolios nicht nur für diesen Indikationsbereich geradezu zwangsläufig. Zur Frage, bei welchen Krankheitsbildern Krankenkassen ihren Versicherten künftig DiGA anbieten können, sind natürlich auch die Kassen selbst gefragt: Wenn bestimmte Indikationsbereiche für sie besonders im Blickpunkt stehen, kann die GWQ zügig einen entsprechenden Open-House-Vertrag formulieren und veröffentlichen. Für Indikationsbereiche, in denen nur ein Anbieter die Voraussetzungen erfüllt, steht der GWQ alternativ nach wie vor die Möglichkeit der Einzelvergabe zur Verfügung.


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