Die GWQ arbeitet erfolgreich daran, aus der gesetzlich vorgegebenen hausarztzentrierten Versorgung ein Angebot zu machen, das den teilnehmenden Versicherten einen echten Mehrwert in Sachen Leistungen bietet und die Rolle des Hausarztes weiter aufwertet. Ab Anfang April werden die Leistungen des laufenden GWQ-HzV-Vertrages in 12 KV-Regionen auf den Feldern Prävention, palliativmedizinische Versorgung und Einsatz der Versorgungsassistentinnen VERAH® deutlich aufgewertet. Entsprechende Regelungen haben GWQ und der Deutsche Hausärzteverband in den gemeinsamen Vertrag eingeführt, der überdies Anpassungen der Grundpauschalen und bei der Chronikerversorgung enthält.
Gestärkt wird die Rolle des Hausarztes als erster Ansprechpartner zu allen gesundheitlichen Fragen. Beispielsweise durch die Aufwertung des Angebots von Präventions- und Vorsorgeleistungen im Rahmen der HzV: Hier wurde der Zuschlag pro Teilnehmer auf 20 Euro verfünffacht, wodurch der Beratungsspielraum der Ärzte deutlich erhöht wird. Außerdem beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe der Vertragspartner mit der Weiterentwicklung von Früherkennungsleistungen. Sie will Leistungen identifizieren, die angesichts sich ändernder Versichertenbedürfnisse und Lebensverhältnisse sinnvoll sein können und neueste medizinische Erkenntnisse nutzen.
Eine intensivere Betreuung durch den Hausarzt kann auch dazu beitragen, dass schwerstkranke Menschen während der letzten Lebensphase gut zu Hause versorgt werden, statt auf stationäre Leistungen angewiesen zu sein. Deshalb legt der ergänzte GWQ-Vertrag fest, dass für die hausärztliche Betreuung von Palliativpatienten im Rahmen des HzV-Vertrages eine erhöhte Grundpauschale abgerechnet werden kann. Noch wichtiger ist die ebenfalls vereinbarte zusätzliche Vergütung von Hausbesuchen bei Palliativpatienten.
Als dritte Neuerung wurde die Stärkung der unter VERAH® bekannten Versorgungsassistentinnen in der hausärztlichen Praxis in die Verträge aufgenommen. Bei VERAH® handelt es sich um Fachkräfte, die speziell für in Hausarztpraxen anfallende nichtärztliche Tätigkeiten weiterqualifiziert sind. Indem sie die Ärzte von diesen Aufgaben entlasten, ohne dass die Versorgung der Versicherten eingeschränkt wird, erhält der Mediziner mehr Zeit für die eigentlichen ärztlichen Tätigkeiten. Zugleich wird die Hausarztpraxis als zentraler Ort der Versorgung gestärkt. Ab April erhalten HzV-Praxen daher eine Vorhaltepauschale für eine VERAH® in der Höhe von 9 Euro.