03/16 | Bereinigung von Selektivverträgen als neue Dienstleistung der GWQ 

Ab sofort können alle Krankenkassen mit Versicherten in der KV-Region Baden-Württemberg zwei neue Facharztverträge durch die GWQ bereinigen lassen. Das HzV-Team der GWQ stellt die Bereinigung von Selektivverträgen als eine eigenständige Dienstleistung zur Verfügung, unabhängig, ob die Auftrag gebende Kasse andere Dienstleistungen der GWQ nutzt. Mit dem bereits bestehenden Selektivvertrag in Nordrhein stehen die Dienstleistungen der GWQ damit bereits für drei Verträge zur Verfügung: Das Angebot der GWQ umfasst die von der VAG Baden-Württemberg unter dem Dach „BKK.MeinFacharzt“ geschlossenen Fachärzteverträge des Medi-Verbundes zu Kardiologie und Gastroenterologie sowie den Osteoporose-Vertrag der VAG Nordrhein. Alle drei Verträge beruhen auf § 140a SGB V und werden pauschal bereinigt.

Die Bereinigung von Selektivverträgen ist für Krankenkassen lohnend, da es die betreffenden Selektivverträge wenigstens zum Teil refinanziert. Das HzV-Team der GWQ hat hierzu im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung schnelle und hoch verlässliche Routinen entwickelt. Davon können nun alle an den drei Selektivverträgen teilnehmenden Krankenkassen profitieren, ohne die eigenen Ressourcen zu belasten.

Bei den Facharztverträgen der VAG Baden-Württemberg fallen auch Daten zur nichtvertragskonformen Inanspruchnahme (NVI) und Abrechnungsdaten in der Zukunft an. Daher hat die GWQ hierfür das Angebot so entwickelt, dass dieses neben der eigentlichen Bereinigung auch die Prüfung der Abrechnungsdaten sowie die Prüfung und Einteilung der NVI-Leistungen umfasst; das Angebot für den Osteoporose-Vertrag beschränkt sich auf die reine Bereinigung. Aufgrund der etablierten und reibungslos laufenden Bereinigungsprozesse zu den HzV-Verträgen verfügt die GWQ über einen Qualitäts- und Wettbewerbsvorsprung. Dieser Know-How-Vorsprung erlaubt es, die neue Dienstleistung zu Konditionen anzubieten, die buchstäblich jede Bereinigung wirtschaftlich lohnend macht.


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