Die konsequente Optimierung der Prozesse der „Servicestelle Vollziehungsclearing“ kommt den teilnehmenden Kassen nun auch wirtschaftlich zugute. Durch die Senkung des internen Aufwands wird die Verwaltungskostenpauschale pro Vollziehungsauftrag zum 1. Oktober 2015 von 5 auf 3 Euro reduziert.
Das macht diese Dienstleistung auch für die Kassen besonders attraktiv, die über keine eigenen Vollziehungsbeamten verfügen und nach einem schnellen und wirtschaftlichen Weg für die Realisierung ausstehender Forderungen suchen.
Mit der Absenkung der Pauschale hält die GWQ ihr Versprechen, dass die Krankenkassen von Effizienzverbesserungen beim Management der GWQ-Produkte profitieren. Zugleich „belohnt“ sie die bisherigen Kunden des „Vollziehungsclearings“ durch die Zahlung eines einmaligen Treuerabattes.