02/15 | GWQ-Vertrag OPambulant wird 2015 für Kassen und Versicherte noch wirtschaftlicher

Durch gezielte Verbesserungen im Bereich der Phlebologie, dem Leistungsbereich mit den höchsten Fallzahlen, wird der GWQ-Vertrag OPambulant mit dem Frühjahr 2015 noch attraktiver. Die erstmalige Aufnahme von Eingriffen unter Lokalanästhesie erhöht die Wirtschaftlichkeit für die teilnehmenden Krankenkassen. Eine Neuregelung zur minimalinvasiven Verödung von Besenreißern befreit zudem die Versicherten von der Pflicht, sich mit einem dreistelligen Eigenanteil an der Behandlung zu beteiligen. Die entsprechenden Preisverhandlungen sind abgeschlossen, eine Genehmigung des Vertrags durch das BVA wird noch für Anfang des 2. Quartals 2015 erwartet.

Die interessanteste Verbesserung aus Sicht der Krankenkassen ist die nun aufgenommene Differenzierung nach Leistungen unter Lokalanästhesie und Vollnarkose. Wurde bei OPambulant bislang für alle Leistungen eine Vollnarkose als Berechnungsgrundlage angenommen, werden nun auch die Leistungen unter lokaler Betäubung gesondert in den Vertrag aufgenommen. Der Kostenvorteil für die Kassen beträgt pro Eingriff mehrere hundert Euro.

Einfacher und vor allem attraktiver wird die Nutzung des Vertrags für die Versicherten wie auch für die behandelnden Ärzte. Durch eine Neuregelung des Einsatzes der Radiofrequenzablation, des sogenannten „Closure Fast“– Verfahrens. Dieses minimalinvasive Verfahren wird angewendet, wenn Besenreißer ohne Verletzung des Hautgewebes verödet werden sollen. Die bisherige Vertragsfassung führte zu einer Eigenbeteiligung in mittlerer dreistelliger Höhe der Versicherten an den Sachkosten. Die Höhe der Sachkosten konnte dabei unterschiedlich ausfallen. Das stieß bei den Versicherten auf Unverständnis, erschwerte den Ärzten, die Patienten von dem Eingriff zu überzeugen und führte überdies zu Versichertenbeschwerden bei ihren Krankenkassen.

Die aktuelle Überarbeitung des Vertrags zu ambulanten Operationen zeigt einmal mehr, dass alle Versorgungslösungen der GWQ einem ständigen Verbesserungsprozess unterliegen. Dazu werden Performance und Akzeptanz der Verträge kontinuierlich beobachtet, um erkennbare Verbesserungsmöglichkeiten gemeinsam mit den teilnehmenden Kassen zu beschreiben. Auf dieser Grundlage werden dann mit den Vertragspartnern entsprechende Veränderungen erarbeitet.


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