Vertragsabschluss zum 01.07.2014 – mit diesem gleichermaßen ambitionierten wie realistischen Ziel gehen die GWQ-Hilfsmittelexperten in die Verhandlungen zur Versorgung mit Therapiegeräten für die Schlafapnoe. Mit der öffentlichen Bekanntgabe der Absicht eines Vertragsabschlusses will die GWQ im Auftrag einer Reihe von Krankenkassen für gute Versorgungsqualität zu marktgerechten Preisen auf einem Marktsegment sorgen, auf dem es großen Nachholbedarf in Sachen Wettbewerb gibt.
Das Vorgehen wurde durch die rechtlichen Vorgaben für den Hilfsmittelbereich bestimmt: Im März hatte die GWQ eine Vertragsabschlussabsicht öffentlich bekannt gegeben und dazu einen Vertragsentwurf veröffentlicht. Innerhalb einer – mittlerweile abgelaufenen – Frist konnten Leistungserbringer ihre Angebote einreichen, z. B. zu welchen Preisen sie Leistungen erbringen würden; auch Änderungsvorschläge zum Vertragsentwurf konnten in dieser Phase eingebracht werden.
Auf Grundlage der eingegangenen Angebote hat die GWQ einen Vertragsentwurf erstellt und alle Leistungserbringer, die ein Angebot zur Vertragsverhandlung vorlegten, zur Verhandlung über Vertragsdetails eingeladen. Nach Vertragsabschluss wird die GWQ ihre Aktionärs- und Kundenkassen ausführlich informieren, denn natürlich steht der Vertragsbeitritt allen Kassen offen. Das gilt übrigens auch für weitere Leistungserbringer. Sie können, bei nachgewiesener Eignung, dem Vertrag in Gänze oder in Teilbereichen beitreten.