Ausgabe 04/2023 | Versorgungsqualität: Neuer bundesweit einheitlicher BKK-Apothekenhilfsmittelvertrag


Zum 01.09.2023 startet der neue bundesweite Apothekenhilfsmittelvertrag mit dem Deutschen Apotheken Verband (DAV). Der Vertrag wurde von einer Projektgruppe aus einzelnen BKKen, den BKK Landesverbänden sowie spectrumK und GWQ verhandelt. In Zukunft gibt es nur noch einen BKK-weiten Apothekenhilfsmittelvertrag. Alle bekannten Apothekenhilfsmittelverträge werden zum Vertragsstart beendet. Damit wird die derzeitige sehr heterogene Vertragslage zu Gunsten einer einheitlichen Lösung aufgelöst.

Verbesserte Versorgungsqualität

Mit dem neuen Vertrag soll insgesamt eine höhere Versorgungsqualität im Vergleich zum Status Quo erreicht werden. Vertragsgegenstand sind die Produktgruppen 01, 02, 03, 05, 08, 10, 14, 15, 17, 19, 21, 23 und 25. Bundesweite transparente Versorgungsstrukturen unter Vermeidung unnötiger Bürokratie sichern eine umgehende Versorgung der Versicherten.

Vollständig digitalisiertes Vertragsmanagement

Vertragspartner gegenüber dem DAV sind spectrumK und die GWQ, die u. a. für diese Vertragsadministration eine gemeinsame Gesellschaft, die UNIQK GmbH, gegründet haben. Das Beitrittsmanagement der Apotheken wird über die von GWQ und spectrumK gemeinsam entwickelte zentrale Online-Beitritts-Plattform, den digitalen Onlinebeitrittsmanager, abgewickelt.

An dem Vertrag nehmen sämtliche Betriebskrankenkassen teil.

Weitere Informationen können Sie auch der aktuellen Pressemeldung entnehmen.


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