04/18 | CED: Mit Biosimilars sparen - durch Extras besser versorgen


Eine Verbesserung der Patientenbetreuung und erhebliche Einsparungen bei der Arzneimittelversorgung stehen im Mittelpunkt eines Vertrags zur Versorgung von Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (CED). Ausgearbeitet hat die GWQ den Anfang Oktober 2018 gestarteten Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL). Der Berufsverband der niedergelassenen Gastroenterologen Deutschlands, bng, war über die Regionalgruppe Westfalen-Lippe an der Entwicklung beteiligt.

Für das Arzneimittelmanagement der GWQ ist die nun vereinbarte Förderung des Biosimilar-Einsatzes ein zentraler Vertragsbestandteil. Denn gerade bei der Verordnung von Biologika gibt es deutliche Einsparmöglichkeiten ohne Qualitätseinbußen in Kauf nehmen zu müssen, da Biosimilars gleichwertige Arzneimittel sind, die eine wirtschaftlichere Verordnungsalternative darstellen. Schon heute sind vergleichsweise kostengünstige Biosimilars auf dem Markt, beispielsweise für den Wirkstoff Infliximab. Mit dem Patentablauf von Humira® Mitte Oktober sind aktuell die ersten Adalimumab-Biosimilars auf den Markt gekommen. Gerade hier erhofft sich die GWQ durch den kürzlich geschlossenen Vertrag eine schnelle Etablierung der Biosimilars bei den Verordnern. In die Therapiefreiheit der gastroenterologisch ausgerichteten Ärzte greift der neue Vertrag nicht ein, stattdessen gibt er den Medizinern Anreize für ein besonders wirtschaftliches Verordnungsverhalten. So erhalten sie eine gesonderte Vergütung, wenn sie die gemeinsam vereinbarten Biosimilarquoten erfüllen.

Die Patienten erleben die Vorteile des Vertrags in der ärztlichen Praxis. Vereinbart wurde eine zusätzliche und intensivere Betreuung durch den Arzt und speziell geschulte Medizinische Fachangestellte, die ebenfalls gesondert honoriert werden. Außerdem werden für die Patienten belastende und zeitaufwändige Untersuchungen reduziert: Statt bei der Diagnose direkt ein MRT oder CT anzufordern, rückt der Vertrag die hochauflösende Darmsonographie als diagnostische Untersuchung in den Mittelpunkt. Diese verzichtet im Gegensatz zu den anderen Untersuchungsmethoden auf Kontrastmittelgabe bzw. Strahlenbelastung und kann direkt beim gastroenterologisch tätigen Arzt durchgeführt werden.

Bei den Krankenkassen stieß das Konzept vom Start weg auf große Nachfrage, obwohl der Vertrag zunächst nur auf die Versorgungsregion Westfalen-Lippe beschränkt ist. GWQ-typisch wird aber schon die Ausweitung auf weitere Versorgungsregionen und die Einführung einer bundeseinheitlichen Vereinbarung vorbereitet. Schon jetzt sind 18 GWQ-Kundenkassen dem Vertrag beigetreten, zwei weitere nehmen ab Januar 2019 teil. Selbstverständlich steht jeder gesetzlichen Krankenkasse ein Beitritt weiterhin offen.


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