Ein weiterer Schritt zur Vereinfachung und Verbesserung der Hilfsmittelversorgung ist getan: Zum Stichtag 01. September 2018 ist nun auch die Versichertenversorgung mit Sehhilfen durch die neue GWQ-Vertragsstruktur geregelt. Die Vereinbarung mit dem Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) sorgt vor allem für schnellere Prozesse und hohe Qualitätsstandards. Sie gilt bundesweit für alle der insgesamt 13 Augenoptikerinnungen.
Geregelt werden durch den Vertrag die Versorgung mit Brillengläsern sowie die Abrechnung von Schieltherapeutika, Kontaktlinsen und vergrößernden Sehhilfen. Insgesamt wurden 269 Positionen neu geregelt, was zu einem spürbar sinkenden Verwaltungsaufwand führen dürfte - schließlich können nun 188 Positionen genehmigungsfrei abgerechnet werden. Außerdem wurden die Genehmigungs- und Abrechnungsprozesse vereinheitlicht und optimiert.
Auch hinsichtlich Qualität und Wirtschaftlichkeit kann sich der neue Vertrag sehen lassen. Die Versicherten der GWQ-Kundenkassen werden ausschließlich durch fachlich qualifizierte Mitarbeiter beraten und versorgt, das Preisniveau des Vertrags entspricht dem anderer Kassenarten und damit dem aktuell wirtschaftlich Erreichbaren. Aktuell, da sich die Vertragsparteien darüber einig sind, dass die laufende Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses zu weiteren Änderungen führen kann. Diese würden dann gemeinsam und zeitnah umgesetzt.