04/16 | Zytostatika: GWQ-Ausschreibung setzt neue Qualitätsmaßstäbe

Mit den zum 1. Dezember startenden Verträgen zur ambulanten Zytostatika-Versorgung widerlegt die GWQ die “Horrorszenarien”, mit denen die Gegner von Zytostatika-Ausschreibungen argumentieren. Die GWQ-Verträge sorgen vor allem - und anders als von Kritikern vorausgesagt - für eine spürbare Verbesserung der wohnortnahen Versorgung. Durch die Einbindung von 147 Vertragspartnern (Einzelapotheken und Bietergemeinschaften) werden außerdem Oligopole - und damit die Gefahr von Lieferengpässen - verhindert. Trotz dieser qualitativen Vorteile machen die exklusiven GWQ-Verträge die Versorgung deutlich wirtschaftlicher.

Mit den am 25. Oktober erteilten Zuschlägen wird die Zytostatika-Versorgung durch die GWQ-Einkaufsgemeinschaft von rund 40 Krankenkassen mit insgesamt 15 Mio. Versicherten qualitativ verbessert. Während bislang 15 Prozent aller Belieferungen durch über 50 Kilometer Luftlinie entfernte Apotheken übernommen werden, sinkt diese Quote durch die GWQ-Verträge auf gerade einmal 1 Prozent. Zudem wird eine maximale Lieferfrist von 90 Minuten garantiert. Die Abdeckung von 93 Prozent des Beschaffungsbedarfs zeigt, wie attraktiv die von der GWQ exklusiv vergebenen Gebietslose für wettbewerbsorientierte Apotheken sind.

Neben diesen Vorgaben für die laufende Versorgung hat die GWQ sichergestellt, dass der Einstieg in die Verträge reibungslos verläuft. Die Vertrags-Apotheken erhalten eine ausreichende Vorbereitungszeit vor Vertragsstart. In dieser Phase findet auch der persönliche Antrittsbesuch bei den Onkologen statt, zudem sich alle Vertrags-Apotheken verpflichtet haben, um praktische Fragen zur Zusammenarbeit persönlich zu klären.

GWQ und beteiligte Krankenkassen hoffen, dass die Verträge die laufende Diskussion um die Zytostatika-Ausschreibung auf eine rationale, faktenbasierte Ebene bringen. Schließlich sind die von der GWQ vorgegebenen Bedingungen überprüfbar und die Versorgungsvorteile messbar. Dass und wie die patientenorientierte Qualität verbessert wird, hatte GWQ-Vorstand Dr. Johannes Thormählen den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses des dt. Bundestags anhand von Fakten und Daten bei einer Anhörung am 19.10.2016 dargelegt.

Das diskutierte Verbot dieser Verträge auf der Basis der aktuellen Rechtslage würde nicht nur einen qualitativen Rückschritt bedeuten. Es würde auch dazu führen, dass das, wie das aktuelle Ausschreibungsergebnis belegt, offenkundig vorhandene Einsparpotenzial (hoher dreistelliger Millionenbetrag) für die Versichertengemeinschaft nicht erschlossen werden kann.


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